§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
§2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Beitragsordnung auf Vorschlag des Vorstandes.
- Änderungen der Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen und sind vorab der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung beizulegen.
§3 Beiträge
- Mitmachmitglieder:
- Der Beitrag für eine Mitmachmitgliedschaft beträgt 25 Euro pro Jahr.
- Minderjährige Mitglieder und studierende Mitglieder zahlen einen Beitrag von 10 Euro pro Jahr für eine Mitmachmitgliedschaft.
- Fördermitglieder
- Für eine Fördermitgliedschaft gelten 250 Euro pro Jahr als Richtwert für einen Beitrag.
- Für Körperschaften des öffentlichen Rechts kann der Vorstand im Einzelfall den Mitgliedsbeitrag unbefristet aussetzen.
- Jedes Mitglied kann für sich einen höheren Beitrag festlegen und jährlich wieder auf den üblichen Beitrag reduzieren.
§4 Beitragszahlung
Die Beitragszahlung ist nur per Lastschriftverfahren möglich. Beiträge werden einmal jährlich im Voraus, spätestens im Laufe des Januars, vom Konto des Mitglieds eingezogen.
Kontoverbindung:
IBAN: DE51 7605 0101 0014 6110 99
BIC: SSKNDE77XXX
Stand: 21.03.2022